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aNTWORTEN AUF eure
HÄUFIGSTEN fRAGEN


Euch fehlt hier was in den FAQ?
Wir sind für jede schlaue Frage dankbar und möchten sie samt Antwort hier aufnehmen, damit sie jeder lesen kann.

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Mietvertrag, Zahlung & Ablauf

Wir setzen auf einfache Prozesse ohne unnötigen Aufwand. Nur so sind uns diese günstigen Preise möglich.
Daher arbeiten wir standardmäßig mit unseren Kunden im Lastschrifteinzugsverfahren oder per Vorkasse.

Der Ablauf: Fast alle unsere Kunden erteilen uns eine jederzeit widerrufliche Lastschrifteinzugsermächtigung. Bitte achte darauf, uns über die Jahre hinweg eventuelle Kontowechsel rechtzeitig mitzuteilen.

Versand bei Erst- oder Nachbestellung: Sobald der fällige Mietpreis auf unserem Konto eingegangen ist, werden die Geräte (Melder, Akkus und Fallen) umgehend an dich versendet.

Ausnahmen: Sollte das Lastschriftverfahren in deinem Einzelfall nicht möglich oder nicht gewünscht sein, nimm bitte Kontakt mit uns auf. Wir stimmen dann individuell ab, ob die Zahlung alternativ per PayPal oder Überweisung erfolgen kann.

Wir haben die Möglichkeit sowohl die SIM als auch den gesamten Melder zu deaktivieren. Das machen wir natürlich nicht, bloß weil eine Zahlung ausbleibt. Wir gehen dann erstmal davon aus, dass es sich ohnehin um ein Versehen handelt und ihr die Zahlung kurzfristig nachholt. Tritt so ein Fall mal ein, ist der Melder also erst einmal weiterhin aktiv. Tierschutz ist uns wichtiger als ein paar EURO! Wir haben uns im Mietvertrag das Recht eingeräumt, euch dann auf eurer Mailanschrift und den uns bekannten Telefonnummern kontaktieren und auf die fällige Zahlung hinweisen zu dürfen. Das gilt für die Kontaktdaten aus dem Mietvertrag, sowie den Kontaktdaten, die ihr für Meldungen im Dashboard für den Hauptnutzer hinterlegt habt. Sogenannte „Mitbenutzer“, die ihr in der App registriert habt, sprechen wir aus Datenschutz- und Diskretionsgründen natürlich nicht auf säumige Zahlungen an.
Falls wir euch per Telefon oder Email nicht erreichen, haben wir das Recht, den Zugang temporär zu sperren. Euch fällt das dann beim Check des Dashboards auf, weil kein Login mehr möglich ist und ihr auch keine Meldungen mehr erhaltet. In dem Fall nehmt bitte einfach telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf. Nach der Klärung zum weiteren Verfahren können wir den Account binnen Sekunden wieder live schalten.

Miete wird immer für ein vollständiges Vertragsjahr im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung und Fälligkeit der Zahlung erfolgt direkt zum Vertragsschluss.

Abgerechnet wird aber immer erst ab dem 01. des Monats, der auf den Vertragsschluss folgt. Ihr zahlt immer nur „volle Monate“. Legt ihr also bspw. am 10.08. los, dann beginnt der Abrechnungszeitraum erst ab 01.09. jeweils für 12 Monate. Für die paar Tage zwischen Rechnungsstellung und Monatsersten des Abrechnungszeitraums stellen euch eure Geräte einfach ohne Berechnung schon zur Verfügung.

Du kannst bei Mietsachen jederzeit im Laufe einer gültigen Vertragslaufzeit eine Kündigung erklären. Die Kündigung muss fristgerecht vor Ablauf der alten und Beginn der neuen Vertragslaufzeit erfolgen, damit sie zum Ablauf der Vertragslaufzeit wirksam ist. Die Kündigungsfristen findest du im Mietvertrag. Weiterhin müssen die Mietgegenstände samt überlassenem Zubehör bis spätestens zum 15. des auf den letzten Miettag folgenden Monats bei uns eintreffen. Eine Rückvergütung oder Gutschrift von vor Ablauf einer gültigen Mietperiode zurückgesendeten Mietgegenstände erfolgt nicht.

Drei Punkte sind beim Rückversand wichtig:

1. Um die Retourenkosten möglichst gering zu halten, haben wir den Retourenprozess standardisiert. Bitte versendet bevorzugt mit DHL und nutzt den versicherten Versand. Zum Selbstzahler-Retourenlabel geht es hier.

2. Legt uns der Einfachheit halber mindestens einen Zettel mit euren Kontaktdaten und dem Grund der Rücksendung bei oder nutzt unser vollständig ausgefülltes Rücksendeformular, dass ihr per Mail bei uns anfordern könnt.

3. Wenn ihr den Vertrag beendet: Eine Rücksendung zum Ende eines Mietvertrags muss bis spätestens 15. des Monats erfolgen, der auf die abgeschlossene Mietperiode folgt, sonst besteht die Pflicht zur Zahlung weiter.

Bezüglich der Verantwortlichkeit unterscheiden wir zwischen technischem Defekt und Eigenverschulden:

Technischer Defekt:   Hier greift unser Versprechen als Vermieter. Du bekommst einfach ein neues Gerät im Austausch gegen das alte.

Eigenverschulden / Verlust: Bei Schäden, die -wie in der Frage gestellt- durch unsachgemäße Handhabung entstehen (z. B. Anbohren des Gehäuses für Umbauten, dadurch resultierende Undichtigkeit oder ungesicherte Montage unter herabfallenden Ästen), liegt die Verantwortung bei dir als Mieter. Wie bei jedem gekauften Gerät auch bist du für den Schaden erstmal selbst verantwortlich.

Ersatz der Mietsache: Da unsere Geräte ausschließlich gemietet und nicht käuflich erworben werden können, gibt es keinen klassischen Kaufpreis. Im Falle eines selbst verschuldeten Totalverlusts oder Schadens sind wir laut Mietvertrag berechtigt, Ersatz für die Mietsache zu verlangen. Wie läuft das also ab?

Maximale Kosten: Wir haben die Ersatzleistung, die auf dich zukommt auf maximal 125,– € inkl. MwSt. begrenzt, sofern der Melder bis zu 12 Monate alt ist.
Ist der Melder schon älter als 12 Monate, so sind es sogar nur höchstens 95,– € inkl. MwSt.
Damit fahren unsere Kunden oftmals deutlich besser, als wenn ihnen ein häufig teureres Kaufgerät anderer Anbieter kaputt geht.

Individuelle Bewertung: Wir prüfen jeden Fall einzeln. Da wir an Schadensfällen nicht verdienen möchten und die gesamte Geschäftsbeziehung bewerten, liegt der Spielraum zwischen einem komplett kostenlosen Austausch aus Kulanz und dem genannten Höchstbetrag für die Ersatzleistung.

Erfahrungswert: Durch unser Entgegenkommen lag der durchschnittlich in Rechnung gestellte Ersatzwert in der Vergangenheit bei NUR rund 80,– €.

Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen individuell nach Absprache.

Wir haben den Mietpreis hart aber fair kalkuliert, um die Nutzung bezahlbar zu halten.

Unsere Preisgarantie: Wir garantieren den aktuellen Mietpreis für Fangmelder bis mindestens zum 30.06.2028.

Darüber hinaus gelten folgende Grundsätze:

Planungssicherheit: Der Mietpreis wird im Voraus für das laufende Vertragsjahr in Rechnung gestellt. Innerhalb einer bereits bezahlten Mietperiode wird es niemals eine Preiserhöhung geben.

Langfristigkeit: Wir planen derzeit keine Preiserhöhungen. Solange das Projekt „FANGSTEIGER.de“ wirtschaftlich arbeitet, werden wir die Preise beibehalten.

Anpassungsvorbehalt: Als Vermieter behalten wir uns grundsätzlich das Recht vor, Konditionen für zukünftige Vertragsjahre nach entsprechender Vorankündigung anzupassen.
Auch behalten wir uns im Sinne aller Nutzer und der Preisstabilität vor, Verträge in Ausnahmefällen zu kündigen, sollte es bei einem einzelnen Mieter vorkommen, dass dieser den Kostenrahmen über Gebühr strapaziert.

Wir wollen den Preis so lange wie möglich stabil halten, damit FANGSTEIGER.de ein faires Projekt für alle Nutzer bleibt, die fair mitmachen. Ihr selbst könnt im pfleglichen Umgang mit den Mietsachen und zusätzlichen Schutzmaßnahmen vor Ort (Abdeckungen, sorgsame Auswahl der Montageart etc.) dafür sorgen, dass wir mit dem aktuellen Monatsmietpreis möglichst lang kostendeckend arbeiten.


Technik & Mobilfunk

Die Melder sind Mietsache und ihr habt einen Mietvertrag abgeschlossen. Solltet ihr bei euch im Revier mit Menschen zu tun haben, die als Vandalen Melder beschädigen oder ein Fall von Diebstahl vorliegen, so könnt ihr grds. bei eurer Jagdhaftpflicht nachfragen, ob „Fangmelder im Revier“ als gemietete Sache gegen Vandalismus mitversichert sind. Deckt eure Haftpflichtversicherung keine solchen Schäden an Mietsachen ab, so stellen wir euch den Melder zum Preis der Mietersatzleistung in Rechnung. Die Bewertung des Restwerts eines Melders erfolgt individuell, den Betrag haben wir auf maximal EUR 125,00 inkl. Mwst. gedeckelt. Wenn mitversichert, rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung ab nachdem ihr den Schaden (Diebstahl einer Mietsache) gemeldet, die Regulierung abgetreten und uns die Schadennummer benannt habt.

Wichtig ist, dass wir vom Verlust erfahren, da wir die SIM sperren. Passieren kann aber auch mit den SIMs nichts Gravierendes, da unsere SIM-Karten nur für den Datentransfer konfiguriert und freigegeben sind. Niemand kann mit einer solchen geklauten Karte telefonieren oder weitere Kosten für Datenverbrauch erzeugen. Ihr habt dann die Pflicht uns das Abhandenkommen der Mietsache mitzuteilen.

Bei unserer Gehäuseentwicklung haben wir in einer frühen Entwicklungsphase auf im Handel verfügbare Gehäuse mit IP68 Spezifikation gesetzt. Dies hatte jedoch diverse Nachteile. Einer davon war, dass ein IP68 Gehäuse entweder verschraubt sein muss, damit es IP68 erfüllt oder mit besonderen Klammersystem versehen sein muss. Beides hat sich in der dauerhaften Praxis als nicht optimal erwiesen. Mit Schrauben fest verschraubte Gehäuse sind i.d.R. für die einmalige, dichte Elektroinstallation konzipiert. Das ständige Öffnen und schließen mit Schrauben geht aufs Material. Außerdem berichteten unsere Tester, dass ständig Schrauben „herunterfielen“ und entweder kaputt gedreht waren oder verloren gingen. Fazit: alles nicht optimal. Zudem musste zur Einrichtung bei jedem Akkuwechsel stets ein Schraubenzieher mitgeführt werden. Wurde dieser vergessen, konnte man z.B. den Akku nicht tauschen. Ohne funktionsfähigen Melder mussten dann Fallen auf Durchlauf gestellt werden.

Klammern oder Clipse erwiesen sich unserer Meinung nach auch nicht als zielführend, da Klammersysteme bewegliche Teile haben, die insbesondere bei Frost hart und spröde werden und vor allem brechen können. Da wir von Laufzeiten über mehrere Jahre ausgehen leider auch ein viel zu oft zu erwartendes Problem solcher Klammern. Ein Gehäuse mit gebrochener Klammer ist ebenfalls nicht dicht.

Aus unserer Sicht war IP67 „Overengineering“, also einfach zu viel des Guten.

Wir haben daher ein Gehäuse selbst entwickelt, dass ihr vollkommen werkzeuglos und ohne bewegliche Teile wie Klammern, Clipse oder lose Schrauben in Sekunden öffnen, durch eine optimal große Bedienöffnung bspw. den Akku wechseln und das Gehäuse im Handumdrehen mit einem Schraubverschluss wieder verschließen könnt. Dichtigkeit haben wir durch konstruktive Merkmale realisiert, bspw. einem Regenkragen am Gehäuse. Schwachpunkte wie eine Außenantenne gibt es bei unserem Gehäuse nicht mehr.

Unsere Gehäuse sind daher IP44 und in der Praxis auch ohne hohe IP Schutzklasse dicht, das war und ist unsere Anforderung!

Wir wissen, wie es in der Praxis läuft. Nicht immer scheint die Sonne, wenn man an der Einrichtung vor Ort ist und den Akku tauschen möchte.

Ihr könnt problemlos im Regen auch mal den Akku wechseln. Wenn ein paar Tropfen Regen ins Gehäuse kommen, dann ist das in der Praxis oft unvermeidbar. Das gilt übrigens für jedes Gehäuse, egal welche IP Schutzklasse. Regen bei Akkuwechsel betrifft jedes geöffnete Gehäuse. Natürlich sollte man darauf achten, dass man das abdeckt, was möglich ist. Beachtet bitte hierzu unbedingt die Hinweise in der Betriebsanleitung des Melders.

Elektronik und Wasser gehören nicht zusammen – dafür tragt ihr auch als Mieter der Mietsache die Verantwortung. Da wir genug Platz im Gehäuse haben, findet ihr ein kleines Fach für sogenannte SILICA-GEL Päckchen. Die kosten nur ein paar Cent und halten den Melder dauerhaft trocken auch wenn es beim Akkuwechsel mal ein paar Tropfen reingeregnet hat.

Wie immer bei FANGSTEIGER: KEIN FIRLEFANZ

Ruf uns an oder schreib uns eine Email. Bitte beschreibe kurz dein Problem und gib uns eine Info, was die LEDs am Melder anzeigen.
Eine ausführliche Beschreibung zu den LEDs findest du in der Betriebsanleitung zu Melder.
Gib bitte an, unter welcher Rufnummer wir dich wann am besten erreichen können. Am besten ist, du filmst das LED Verhalten mit dem Handy kurz ab, bist dann am Melder und kannst weitere Schritte einleiten oder wir vereinbaren einen Termin für einen Call, wenn du vor Ort an der Einrichtung bist.

Lässt sich ein Problem nicht binnen 48 Stunden ab deiner ersten Kontaktaufnahme lösen und ist es belegt auf die Technik des Melders zurückzuführen, gilt unser Versprechen:
Dann ist nach spätestens am 3. Arbeitstag nach der Fehlermeldung ein neuer Melder auf dem Weg zu dir.

3D Druck & Services

Wir kennen die Praxis und nicht jedes Fanggerät der unterschiedlichsten Hersteller hat „obenauf“ den optimalen Platz, an dem man mal eben flächig ein Meldergehäuse aufschrauben kann. Sind Melder auf engem Raum unterzubringen oder in speziellen Positionen zu montieren oder wäre es schlicht nur bequemer, wenn der Melder in einer anderen Position montiert würde, so können wir im Einzelfall oft helfen.

Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Fotos solcher Lösungen findet ihr hier.

Wir können selbst Adapterplatten, Winkel und Trägerteile oder „genau das Teil, das man bräuchte, dass es aber in keinem Baumarktregal so gibt“ nach euren Vorgaben konstruieren und auch als Einzelstück im 3D Druck fertigen.

Dazu brauchen wir in der Regel genaue Abmessungen, eure „Wünsch-Dir-Was“-Idee und im besten Fall ein paar erklärende Bilder der Situation vor Ort. Bevor wir irgendwelchen Aufwand produzieren, stimmen wir mit euch ab, wie das vergütet werden kann. Erst nach eurem OK geht es los.

Eine Besonderheit gibt es im Sinne des Gemeinschaftsgedankens: Wenn wir einmal ein 3D-Teil nach euren Vorgaben entworfen und produziert haben, dann unterliegen diese Teile unserem Urheberrecht. Dann haben wir eure Freigabe, dies auch anderen Jägern und nicht jagdlich geprägten Naturschützern in der FANGSTEIGER Community zur Verfügung stellen zu können. So profitiert auch ihr und profitieren FANGSTEIGER-Benutzer von einem stetig wachsenden Fundus an sinnvollen 3D Gimmicks. Wir freuen uns auf eure Ideen, die die Jagd und Naturschutz insbesondere mit 3D-Druck-Teilen  besser machen.