
WIESELFLINK
3 Modelle zur Auswahl
Alle unsere Fanggeräte fangen lebend unversehrt. Wir sind stetig bemüht, Feedback von den Betreibern unserer Fanggeräte zu erhalten, um unsere Fallen immer weiter zu verbessern – erklärtes Ziel ist: Vermeidung von Tierleid hat höchste Priorität – die Verletzungsfreiheit aller mit einem Fanggerät temporär in der Falle festgesetzten Kreaturen steht im Vordergrund.
AUF ein WORT: Tierschutzkonformität hat für uns einen unverhandelbaren Stellenwert. Wir fertigen daher unsere Fallen selbst oder lassen diese von Handwerksbetrieben nach unseren Konstruktionsvorgaben bauen.
Unsere Fallen gibt es NUR BEI FANGSTEIGER DIREKT. Wir verkaufen unsere Fanggeräte bisher nicht über den Einzelhandel. Partnerschaften mit dem etabliertem Einzelhandel stehen wir aber offen gegenüber und schließen das zukünftig auch nicht aus.
Bei allen Bemühungen liegt unser Fokus mit höchster Priorität auf dem Tierschutz. Unverhandelbar ist hierbei, dass es bei uns keine Fallen für den Totfang (sog. Totschlagfallen) zu erwerben oder zu mieten gibt. Wenngleich diese noch in einigen Bundesländern eingesetzt werden dürfen, fertigen wir diese nicht und vermieten auch diese Art der Fanggeräte nicht.
Folgende Modelle habt ihr zur Auswahl
Dicke Hertha


Kauf
ODER
Miete
Preise inkl. 19 % MwSt., zzgl. Versandkosten*
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aktuell -1- Stck. verfügbar
TRICKSER THEO


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Miete auf Anfrage
Preis zzgl. Versandkosten*
Bestand:
aktuell kein Lagerbestand
liefern wir wieder ab Sept. 2026
RAPID ROLF

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aktuell kein Lagerbestand
liefern wir ab Sept. 2026
* Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt. – Abholung in PLZ 59469 möglich oder zzgl. Fracht / Versandkosten per Paketversand (Modell THEO) oder Speditionsversand (Modelle HERTHA und Modell ROLF). Versandkosten trägt der Käufer oder Mieter. Bei Abholung entfallen die Versandkosten.
Die hier genannten Preise sind Preise für Kauf oder Miete eines Fanggeräts und verstehen sich OHNE elektronischen Fangmelder.
Fangmelder sind zum gültigen Meldermietpreis jederzeit hinzubuchbar.
Für die Miete gelten Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten für Fanggeräte und 12 Monate für Fangmelder.
Es ist der Abschluss eines gesonderten Mietvertrags erforderlich. Die Miete wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
